Provisionsbedingungen
Stand: 03.05.2026
Hinweis: Diese Provisionsbedingungen konkretisieren die Partnerbedingungen. Steuerliche und handelsrechtliche Fragen sollten final geprüft werden.
Provisionsbedingungen für JOOSN Partner
1. Grundsatz
Partner können für provisionsfähige Kundenabschlüsse eine Provision erhalten. Standard ist 10 % des von JOOSN bestätigten Nettoumsatzes. Eine andere Provision gilt nur, wenn sie schriftlich vereinbart oder im Portal ausdrücklich ausgewiesen ist.
2. Provisionsfähiger Interessent
Ein Interessent ist provisionsfähig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Interessent wurde vor oder unmittelbar nach der relevanten Vermittlung im Partnerportal eingetragen.
- Die Kontaktdaten und Informationen wurden rechtmäßig erhoben und an JOOSN übermittelt.
- Der Interessent war JOOSN nicht bereits als aktiver Lead, Kunde oder laufender Kontakt bekannt.
- Der Partner hat den Kontakt nachvollziehbar angebahnt oder qualifiziert.
- JOOSN bestätigt den Abschluss und ordnet ihn dem Partner zu.
3. Ausschluss von Provision
Keine Provision entsteht insbesondere bei doppelten Leads, Bestandskunden, bereits laufenden Gesprächen, unqualifizierten Kontakten, Scheindaten, Testdaten, Eigenbuchungen ohne echten Dritten, rechtswidriger Werbung, Spam, fehlender Erreichbarkeit oder fehlender Zuordenbarkeit.
4. Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage ist der tatsächlich vereinbarte und von JOOSN intern bestätigte Nettoumsatz des Kundenprojekts, ohne Umsatzsteuer, durchlaufende Posten, Fremdkosten, Rabatte, Stornos, Rückerstattungen, Mahnkosten oder sonstige nicht provisionsfähige Bestandteile.
5. Entstehung und Fälligkeit
Ein Provisionsanspruch entsteht erst nach Bestätigung des Kundenstatus im Portal. Fällig wird die Provision nach Zahlungseingang des Kunden bei JOOSN, Abschluss der internen Prüfung und Vorliegen der für die Auszahlung erforderlichen Partnerdaten.
6. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf ein vom Partner benanntes Konto oder gegen ordnungsgemäße Abrechnung, soweit erforderlich. Der Partner ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.
7. Rückforderung und Korrektur
Wird ein Kundenvertrag storniert, zurückabgewickelt, nicht bezahlt oder nachträglich reduziert, kann JOOSN eine noch offene Provision korrigieren oder eine bereits ausgezahlte Provision anteilig zurückfordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
8. Status im Portal
Statusangaben im Portal dienen der Transparenz. Verbindlich ist die finale interne Bestätigung durch JOOSN. Partner können Statusänderungen nicht selbst vornehmen.
9. Keine Handelsvertreterzusage
Diese Bedingungen begründen keine Abschlussvollmacht und keine Zusage eines dauerhaften Gebiets-, Kunden- oder Alleinvertretungsrechts. Ob im Einzelfall handelsvertreterrechtliche Vorschriften anwendbar sind, muss rechtlich geprüft werden.