Partnerbedingungen
Stand: 03.05.2026
Hinweis: Diese Partnerbedingungen sind für das JOOSN Partnerportal vorbereitet. Sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung; vor produktiver Nutzung sollten insbesondere Handelsvertreterrecht, Datenschutz, UWG/Outreach und Steuerfragen final geprüft werden.
Partnerbedingungen für das JOOSN Partnerprogramm
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am JOOSN Partnerprogramm über partner.joosn.de. Anbieter ist die JOOSN GbR, König Hanzlik Schöniger GbR, Beuerlbacher Hauptstraße 31, 74564 Crailsheim.
Das Partnerprogramm richtet sich an volljährige Personen und Unternehmen, die eigenverantwortlich Kontakte zu möglichen Kunden herstellen oder Interessenten an JOOSN vermitteln möchten.
§ 2 Gegenstand des Partnerprogramms
JOOSN baut Websites, Automationen und KI-Systeme für Unternehmen. Partner können geeignete Interessenten im Partnerportal einreichen, Informationen dokumentieren und Termine in den JOOSN Kalender eintragen.
JOOSN entscheidet eigenständig, ob ein Interessent kontaktiert, qualifiziert, angeboten oder als Kunde angenommen wird.
§ 3 Rolle des Partners
Der Partner handelt eigenverantwortlich und nicht als Arbeitnehmer, Vertreter mit Abschlussvollmacht, Organ, Gesellschafter oder Erfüllungsgehilfe von JOOSN. Der Partner darf im Namen von JOOSN keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben, keine Preise verbindlich zusagen, keine Rabatte gewähren und keine Vertrage für JOOSN abschließen.
Der Partner darf JOOSN-Leistungen nur anhand der im Portal bereitgestellten Informationen beschreiben und muss klarstellen, dass finale Angebote, Leistungsbeschreibungen und Vertragsabschlüsse ausschliesslich durch JOOSN erfolgen.
§ 4 Registrierung und Zugang
Die Registrierung erfolgt mit E-Mail-Adresse und Passwort oder über bereitgestellte Login-Anbieter. Weitere Daten können spätestens dann erforderlich werden, wenn ein Interessent eingereicht, ein Termin gebucht oder eine Provision ausgezahlt werden soll.
Der Partner ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und das Konto nicht an Dritte weiterzugeben. JOOSN kann Konten sperren, wenn Missbrauch, Rechtsverstöße, falsche Angaben oder erhebliche Pflichtverletzungen vorliegen.
§ 5 Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, nur echte und nachvollziehbare Interessenten einzureichen. Pflichtangaben müssen korrekt, aktuell und rechtmäßig erhoben sein.
Der Partner darf keine falschen Versprechen machen, keine garantierten Umsätze zusagen, keine nicht freigegebenen Preise nennen, keine fremden Markenrechte verletzen und keine unzulässige Werbung betreiben.
Der Partner muss die Partner-Compliance-Regeln, die Datenschutzhinweise und die geltenden gesetzlichen Vorgaben einhalten, insbesondere Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht.
§ 6 Rechtmäßigkeit von Outreach und Interessentendaten
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, dass Telefonanrufe, E-Mails, Direktnachrichten, Social-Media-Ansprache und die Übermittlung von Kontaktdaten an JOOSN rechtmäßig erfolgen.
Elektronische Werbung per E-Mail oder Direktnachricht darf grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erfolgen. Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern erfordert vorherige ausdrückliche Einwilligung; gegenüber sonstigen Marktteilnehmern muss mindestens eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen. Widersprüche sind sofort zu beachten.
§ 7 Lead-Einreichung und Zuordnung
Ein Interessent ist nur dann provisionsfähig, wenn er im Partnerportal rechtzeitig, vollständig und nachvollziehbar eingetragen wurde und JOOSN ihn dem Partner zuordnen kann.
Bei doppelten Interessenten, bereits bestehenden Kundenkontakten, bereits laufenden Gesprächen, unqualifizierten Kontakten, erfundenen Daten oder rechtswidrig gewonnenen Kontakten kann JOOSN die Zuordnung und Provision ablehnen.
§ 8 Provision
Der Standard-Provisionssatz beträgt 10 % des von JOOSN bestätigten Nettoumsatzes eines provisionsfähigen Abschlusses, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn JOOSN den Interessenten als Kunden bestätigt, der Umsatz intern erfasst wurde und kein Ausschlussgrund vorliegt. Die Auszahlung setzt Zahlungseingang beim Kundenprojekt, korrekte Partnerdaten und ggf. eine ordnungsgemäße Abrechnung voraus.
Details stehen in den gesonderten Provisionsbedingungen, die Bestandteil dieser Partnerbedingungen sind.
§ 9 Keine Erfolgsgarantie
JOOSN schuldet keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Anzahl angenommener Leads, keine Vertragsabschlüsse und keine Mindestprovision. Der Partner hat keinen Anspruch darauf, dass ein eingereichter Interessent kontaktiert oder angenommen wird.
§ 10 Nutzung von Unterlagen, Marke und Inhalten
Partner dürfen die im Portal bereitgestellten Unterlagen, Scripts, Trainings und Vorlagen nur zur Bewerbung und Vermittlung von JOOSN-Leistungen verwenden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb konkreter Vertriebsgespräche, Veränderung der Marke oder eigenständige öffentliche Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von JOOSN erlaubt.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
Partner müssen alle im Zusammenhang mit JOOSN erhaltenen Informationen vertraulich behandeln. Personenbezogene Daten dürfen nur eingetragen werden, wenn eine rechtmäßige Grundlage besteht und die betroffene Person transparent informiert wurde oder eine sonstige gesetzliche Rechtfertigung besteht.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme kann von beiden Seiten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. JOOSN kann den Zugang sofort sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere Missbrauch, Spam, rechtswidrige Datenerhebung, falsche Angaben oder schwere Rufschadigung.
Bereits entstandene und bestätigte Provisionsansprüche bleiben nach Maßgabe dieser Bedingungen bestehen.
§ 13 Haftung und Freistellung
Der Partner haftet für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere für rechtswidrige Werbung, unzulässige Kontaktaufnahme, falsche Aussagen, Datenschutzverstöße und unberechtigte Nutzung fremder Inhalte. Der Partner stellt JOOSN von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Partners beruhen.
JOOSN haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Änderungen
JOOSN kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Wesentliche Änderungen werden den Partnern in geeigneter Form mitgeteilt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von JOOSN. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.