J JOOSN Partner
Registrieren Partner-Login

Provisionsbedingungen

Stand: 03.05.2026

Hinweis: Diese Provisionsbedingungen konkretisieren die Partnerbedingungen. Steuerliche und handelsrechtliche Fragen sollten final geprüft werden.

Provisionsbedingungen für JOOSN Partner

1. Grundsatz

Partner können für provisionsfähige Kundenabschlüsse eine Provision erhalten. Standard ist 10 % des von JOOSN bestätigten Nettoumsatzes. Eine andere Provision gilt nur, wenn sie schriftlich vereinbart oder im Portal ausdrücklich ausgewiesen ist.

2. Provisionsfähiger Interessent

Ein Interessent ist provisionsfähig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Interessent wurde vor oder unmittelbar nach der relevanten Vermittlung im Partnerportal eingetragen.
  • Die Kontaktdaten und Informationen wurden rechtmäßig erhoben und an JOOSN übermittelt.
  • Der Interessent war JOOSN nicht bereits als aktiver Lead, Kunde oder laufender Kontakt bekannt.
  • Der Partner hat den Kontakt nachvollziehbar angebahnt oder qualifiziert.
  • JOOSN bestätigt den Abschluss und ordnet ihn dem Partner zu.

3. Ausschluss von Provision

Keine Provision entsteht insbesondere bei doppelten Leads, Bestandskunden, bereits laufenden Gesprächen, unqualifizierten Kontakten, Scheindaten, Testdaten, Eigenbuchungen ohne echten Dritten, rechtswidriger Werbung, Spam, fehlender Erreichbarkeit oder fehlender Zuordenbarkeit.

4. Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage ist der tatsächlich vereinbarte und von JOOSN intern bestätigte Nettoumsatz des Kundenprojekts, ohne Umsatzsteuer, durchlaufende Posten, Fremdkosten, Rabatte, Stornos, Rückerstattungen, Mahnkosten oder sonstige nicht provisionsfähige Bestandteile.

5. Entstehung und Fälligkeit

Ein Provisionsanspruch entsteht erst nach Bestätigung des Kundenstatus im Portal. Fällig wird die Provision nach Zahlungseingang des Kunden bei JOOSN, Abschluss der internen Prüfung und Vorliegen der für die Auszahlung erforderlichen Partnerdaten.

6. Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt auf ein vom Partner benanntes Konto oder gegen ordnungsgemäße Abrechnung, soweit erforderlich. Der Partner ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

7. Rückforderung und Korrektur

Wird ein Kundenvertrag storniert, zurückabgewickelt, nicht bezahlt oder nachträglich reduziert, kann JOOSN eine noch offene Provision korrigieren oder eine bereits ausgezahlte Provision anteilig zurückfordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.

8. Status im Portal

Statusangaben im Portal dienen der Transparenz. Verbindlich ist die finale interne Bestätigung durch JOOSN. Partner können Statusänderungen nicht selbst vornehmen.

9. Keine Handelsvertreterzusage

Diese Bedingungen begründen keine Abschlussvollmacht und keine Zusage eines dauerhaften Gebiets-, Kunden- oder Alleinvertretungsrechts. Ob im Einzelfall handelsvertreterrechtliche Vorschriften anwendbar sind, muss rechtlich geprüft werden.

J JOOSN Partner

Das Partnerportal für JOOSN-Vertriebspartner: Interessenten einreichen, Termine buchen, Trainings absolvieren und Provisionen verfolgen.

Portal

Registrieren Login Training Downloads

Rechtliches

Impressum Datenschutz Interessenten-Datenschutz Partnerbedingungen Provisionen Compliance Cookies

Kontakt

Support für Partner und Rückfragen zu Interessenten.

joerg@joosn.de joosn.de 2026 JOOSN